Als bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei vertreten unsere Anwälte überwiegend kleinere und mittelständische Unternehmen aus nahezu allen Branchen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht. Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Arbeitsrechts und damit zusammenhängender Rechtsgebiete, wie dem Sozialrecht, Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht. Durch die jahrlange Tätigkeit des Kanzleiinhabers in der Restrukturierung von Unternehmen, verfügen wir über große Kompetenz in arbeitsrechtlichen Spezialfragen, wie etwa bei Unternehmenstransaktionen und Betriebsübergang oder Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan.
Bei ebenso wichtigen Themen, wie etwa dem Entwurf von Arbeitsverträgen oder der Entwicklung flexibler Arbeitszeitregelung oder neuer Vergütungssysteme entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten moderne und praxisorientierte Lösungen.
Arbeitsvertragsrecht
Die Gestaltung des Arbeitsvertrages stellt bereits frühzeitig eine Vielzahl von Weichen, die sich oft erst viel später, z. B. im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses auswirken. Der „Standardarbeitsvertrag“ passt dabei in den seltensten Fällen. Wir gestalten individuelle, auf Ihr Unternehmen und die verschiedenen Arbeitnehmergruppen zugeschnittene Vertragslösungen oder Bausteine unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BAG.
Die Tatsache, dass Arbeitsverträge seit 1.1.2002 in der Regel als Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten, führte zur Unwirksamkeit einer Vielzahl von in älteren Arbeitsverträgen enthaltener Bestimmungen. Wir überprüfen bestehende Verträge und geben Ihnen Formulierungsvorschläge für rechtssichere Vertragsklauseln.
Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht
Bei einer Kündigung haben die meisten Arbeitgeber die strengen Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) oder besondere Kündigungseinschränkungen, wie etwa bei Schwerbehinderten zu beachten. Eine unüberlegt ausgesprochene Kündigung kann zur erzwungen Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers führen oder erhebliche Abfindungsbelastungen nach sich ziehen. Wir bereiten mit Ihnen gemeinsam verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigungen vor und unterstützen Ihre wirksame Sozialauswahl. Dadurch lassen sich
Abfindungsrisiken erheblich minimieren.
Vor den Arbeitsgerichten vertreten wir Ihre Interessen kompetent und mit dem Ziel, in möglichst kurzer Zeit eine rechtskräftige Entscheidung zu erwirken. Im Bedarfsfall führen wir Ihre Prozesse auch vor den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Betriebsverfassung
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind vielschichtig und für den Unternehmer oft unübersichtlich. Nicht selten können Betriebsräte Arbeitgeber in ihrer unternehmerischen Freiheit einschränken oder blockieren.
Wir beraten Sie als Unternehmer in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts, klären Sie über die Reichweite der Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auf und verhandeln für Sie Betriebsvereinbarungen.
Entgegen der Meinung und Vorstellung vieler Betriebsräte, bestehen die Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz nicht in allen Bereichen und nicht schrankenlos. Sollte dies notwendig sein, zeigen wir Ihrem Betriebsrat seine Grenzen auf und setzen uns mit ihm als Ihr Beisitzer in der Einigungsstelle oder in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren auseinander.
Restrukturierung und Unternehmenstransaktionen
Restrukturierungsmaßnahmen, wie etwa Outsourcing einzelner Bereiche, die Verlegung eines Betriebs oder die Abspaltung von Betriebsteilen sind genauso wie Unternehmenstransaktionen mit einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Problemstellungen verbunden. Hier kann sich etwa die Frage von Änderungskündigungen oder Versetzungsrechten stellen oder sich die Verpflichtung zur Verhandlung und zum Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan ergeben.
Bei der Übernahme von Betriebsteilen oder sogar nur einzelner Betriebsmittel kann ein Betriebsübergang nach § 613a BGB mit der Konsequenz der Übernahme sämtlicher Arbeitsverhältnisse vorliegen. Hier ist es für den Erwerber unerlässlich, im Vorfeld der Transaktion eine arbeitsrechtliche Due Dilligence zur Einschätzung der vorhandenen Risiken durchzuführen.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind vielfältige arbeitsrechtliche Vorschriften, wie etwa die korrekte Mitarbeiterinformation über Widerspruchsrechte zu beachten. Verstöße hiergegen können nachhaltige Konsequenzen haben.
Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Restrukturierungs- und Transaktionsvorhaben bereits im Vorfeld und begleiten Sie bei der Umsetzung dieser Maßnahmen.
Tarifverträge
Oft können die von den Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Flächentarifverträge für den einzelnen Unternehmer keine zielführenden Arbeitsbedingungen bieten, da regionale Besonderheiten und die individuelle Situation des einzelnen Arbeitgebers nicht berücksichtigt sind. Daher schließen immer mehr mittelständische Unternehmen einen Haustarifvertrag (Firmentarifvertrag) ab, der den Flächentarifvertrag verdrängt und die Bedürfnisse des Unternehmens und seiner Beschäftigten einbezieht. In manchen Fällen bleibt nur der Abschluss eines Sanierungstarifvertrages, um das Fortbestehen eines Unternehmens zu gewährleisten.
Wir beraten Sie im Vorfeld solcher Verhandlungen über die gesetzlichen und tariflichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen und treten als Verhandlungsführer für Ihr Unternehmer gegenüber der zuständigen Gewerkschaft auf. Wir haben in vielen Fällen schon erfolgreich mit verschiedenen Gewerkschaften, wie etwa ver.di oder der IG-Metall Haustarifverträge, Ergänzungstarifverträge oder Sanierungstarifverträge verhandelt und zum Abschluss gebracht.
Weitere Kompetenzen
Die vorstehenden Punkte stellen nur einen kleinen Teilbereich unserer Tätigkeit für Sie als Arbeitgeber dar. Wir stehen Ihnen in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts und auch in vielen weiteren Angelegenheiten zur Verfügung, so etwa bei:
BECK | Kanzlei für Arbeitsrecht
Nordostpark 16
90411 Nürnberg
Telefon: 0911 49 52 02 - 0
Telefax: 0911 49 52 02 - 99
E-Mail: info@arbeitsrecht-beck.de