Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin
studierte an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen und leitete nach ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2001 zunächst den Bereich Recht und Personal in einem mittelständischen Unternehmen.
Im Jahr 2004 wechselte Frau Saffer gänzlich in die Anwaltstätigkeit. Seither ist sie ganz überwiegend auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und kompetente Ansprechpartnerin für Geschäftsführer, Personalverantwortliche und Lohnbuchhalter kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie für Arbeitnehmer in allen rechtlichen Fragestellungen rund um das Arbeitsrecht. Im Jahr 2009 wurde ihr der Titel zur Fachanwältin für Arbeitsrecht verliehen.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Wirtschaftssozialversicherungsrecht, in dem Frau Saffer mit Rechtsfragen zur Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit sowie der Versicherungspflicht von Selbständigen und Geschäftsführern, aber auch mit der Interessenvertretung vor den Behörden und Gerichten bestens vertraut ist.
BECK | Kanzlei für Arbeitsrecht
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